IHK Gießen-Friedberg

Regelung für Existenzgründer

Existenzgründer – nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene natürliche Personen – sind im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und für das darauf folgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage, für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn:

  • die Gewerbeanzeige nach dem 31.12.2003 erfolgte;
  • Ihr Gewerbeertrag – hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb – 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigt;
  • Sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.

Kontakt: Ansprechpartner

RSS Feed RSS Drucken Drucken
Dokumentennr.: 3320 Hilfe

IHK Magazin

Hier kommen Sie zur aktuellen Ausgabe und zum Archiv des IHK-Magazins

weiterlesen …

IHK Newsletter

Der IHK-Newsletter liefert Ihnen aktuelle Informationen aus unseren Geschäftsbereichen und über unsere Region.

Anmelden …

IHK Jahresthema 2012


weiterlesen …