IHK Gießen-Friedberg

Stichwort: Freistellung für Prüfungen

Ihre Frage:

Wie verhält es sich mit der Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen?

Unsere Antwort:

Alle Auszubildenden sind, ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter, für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Dies ergibt sich aus § 15 Berufsbildungsgesetz. Prüfungen in diesem Sinne sind Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen. Für die Zeit der Freistellung ist dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.

Freistellen heißt, dem Auszubildenden die für die Teilnahme an den Prüfungen notwendige Freizeit gewähren, ihn also nicht beschäftigen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz wiederholt diese Regelung in § 10 Abs.1 Nr. 1 und erweitert sie in zwei Punkten.

  • Die Freistellung für Prüfungen ist mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchG).
  • Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG). Die Freistellung wird auf die Arbeitszeit mit acht Stunden angerechnet. Die Ausbildungsvergütung ist für diesen zusätzlichen freien Tag fortzuzahlen (§ 10 Abs. 2 JArbSchG).

Die Prüfungszeit ist ebenso wie die Unterrichtszeit an der Berufsschule Arbeitszeit. Die Zeit der Teilnahme an den Prüfungen, auch die Pausen, werden nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auf die Arbeitszeit angerechnet, nicht aber die so genannte Wegezeit.

Da das Jugendarbeitsschutzgesetz für Auszubildende über 18 Jahre nicht gilt (Ausnahme: § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JArbSchG), findet auf sie nur das Berufsbildungsgesetz Anwendung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anrechnung der Freistellungszeit für Prüfungen auf die Ausbildungszeit besteht hier nicht. Eine Vergütung der Wegezeit erfolgt nicht.

Kontakt kaufmännischer Bereich: Hans-Joachim Danne, Sandra Kraft und Reiner Schepp

Kontakt gewerblich-technischer Bereich: Günther Lohmann

RSS Feed RSS Drucken Drucken
Dokumentennr.: 1919 Hilfe

IHK Magazin

Hier kommen Sie zur aktuellen Ausgabe und zum Archiv des IHK-Magazins

weiterlesen …

IHK Newsletter

Der IHK-Newsletter liefert Ihnen aktuelle Informationen aus unseren Geschäftsbereichen und über unsere Region.

Anmelden …

IHK Jahresthema 2012


weiterlesen …