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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsbonus

Ihre Frage:

Ausbildungsbonus - was ist das, wer hat Anspruch?

Unsere Antwort:

Mit diesem Bonus, dem der Bundesrat am 4. Juli 2008 zugestimmt hat, erhalten Betriebe eine finanzielle Unterstützung, wenn sie Jugendliche einstellen, die schon längere Zeit erfolglos auf Ausbildungsplatzsuche sind. Die Bundesregierung strebt mit dem Ausbildungsbonus (PDF) das Ziel an, 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in den kommenden Jahren zu schaffen.

Erster Schritt seitens des Ausbildungsbetriebes ist die Prüfung, ob der Ausbildungsplatz zusätzlich zum bisherigen Ausbildungsplatzangebot eingerichtet wird.

"Zusätzlich" ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.

Den Nachweis über die Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes haben wir für Sie in Form einer Selbstauskunft zum downloaden (PDF) bereitgestellt. Für eine erfolgreiche Antragsstellung auf den Bonus bei Ihrer Arbeitsagentur ist die Bestätigung der Selbstauskunft durch die IHK erforderlich.

Bitte füllen Sie die erste Seite der Selbstauskunft aus und senden sie uns, per Fax an die Nummer 0641 / 7954-3020, oder per E-Mail an Ihren Ausbildungsberater. Sie erhalten die Selbstauskunft dann von uns wieder umgehend zurück.

Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ferner wird auch die zusätzliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen gefördert, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben.

Außerdem können Unternehmen in der Regel einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.

Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus (PDF) wurde am 29. August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Ausbildungsbonus kann somit dann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?

Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwer behinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent.

Weitere Informationen?

Alle Fragen rund um den Ausbildungsbonus beantworten die Arbeitsagenturen mit ihren Teams des Arbeitgeber-Service. Telefonisch erhalten Sie weitere Auskünfte unter der bundeseinheitlichen Servicenummer 01801 / 664466.

Bei Fragen können Sie sich auch an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.

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