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AUS- UND WEITERBILDUNG

Geht Selbstbeurlaubung des Auszubildenden?

Ihre Frage:

Geht Selbstbeurlaubung des Auszubildenden?

Unsere Antwort:

Verweigert der Ausbildende die Urlaubsgenehmigung, kann der Auszubildende sich nicht selbst beurlauben. Die Ausbildenden bestimmen den Urlaubszeitpunkt. Dabei sind die Wünsche der Auszubildenden weitestgehend zu berücksichtigen. Diese haben nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nur dann zurückzutreten, wenn

  • dringende betriebliche Belange oder
  • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen

entgegenstehen. Immerhin kann ein einmal gewährter Urlaub regelmäßig nicht mehr einseitig vom Ausbildenden zurückgenommen werden.

Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.

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DOKUMENT-NR. 14886

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