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Ihre Frage:
Geht Selbstbeurlaubung des Auszubildenden?
Unsere Antwort:
Verweigert der Ausbildende die Urlaubsgenehmigung, kann der Auszubildende sich nicht selbst beurlauben. Die Ausbildenden bestimmen den Urlaubszeitpunkt. Dabei sind die Wünsche der Auszubildenden weitestgehend zu berücksichtigen. Diese haben nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nur dann zurückzutreten, wenn
entgegenstehen. Immerhin kann ein einmal gewährter Urlaub regelmäßig nicht mehr einseitig vom Ausbildenden zurückgenommen werden.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
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