CE-Kennzeichnung
Ein in den letzten Jahren neu eingeführtes Zeichen, die "CE"-Kennzeichnung, sorgt immer noch oft für Kopfschmerzen.
- Welche Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen?
- Welche Produkte dürfen sie tragen und welche nicht?
- Wer bringt sie an - der Hersteller oder eine unabhängige Prüfstelle, die eine Zertifizierung vornimmt?
- Wann kann, muss, darf die CE-Kennzeichnung verwendet werden?
Die Rechtsunsicherheit bei Industrie und Handel ist immer noch nicht ausgeräumt. Der Sinn des Wegweisers ist, Hintergrundinformationen über die rechtliche Bedeutung der CE-Kennzeichnung zu geben, verbunden mit ersten Anleitungen für Produzenten, Importeure und Händler zur Handhabung der CE-Kennzeichnung. Wie die Erfahrung lehrt, ist es für jeden Unternehmer unabdingbar, sich in einem zweiten Schritt vertiefend und umfassend mit der Materie zu befassen. Dazu zählt u. a., sich die einschlägigen Gesetzestexte/Richtlinien und Normen zu beschaffen und zu lesen.
Die CE-Kennzeichnung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Entschließung des EG-Rates vom 07.05.1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung zum Abbau technischer Handelshemmnisse innerhalb der EG (und jetzt auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes). Es verbindet eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften und technischen Normen mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse.
Werden Produkte nach harmonisierten europäischen Normen hergestellt, die durch Veröffentlichung im EU Amtsblatt zwecks Konformität mit der jeweiligen Richtlinie amtlich anerkannt werden, ist von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvorausssetzungen zum Schutze von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen.
Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass ein Produkt alle betreffenden und in den einschlägigen EU-Richtlinien umschriebenen grundlegenden Anforderungen erfüllt und dass der Anbieter (Hersteller, Lieferant, Importeur etc.) die in den Richtlinien vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt wird die Konformität auch nach außen sichtbar gemacht. Die CE-Kennzeichnung ist quasi der "technische Reisepass" für das Produkt innerhalb der EU/ des EWR.
Die CE-Kennzeichnung spielt daher nur eine Rolle für Produkte, die in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer Richtlinien fallen, die auf der Basis der neuen Konzeption ergangen sind, also nach 1985. Erzeugnisse, für die es keine rechtlichen bzw. nur national geregelte Beschaffenheitsanforderungen gibt, werden von der CE-Kennzeichnung nicht berührt!
Die DIHK-Broschüre „EU-Binnenmarkt - CE-Kennzeichnung“ (A5, 410 Seiten) ist zum Preis von 18,00 € zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Pützchens Chaussee 60, 53227 Bonn.
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Ansprechpartner: N.N.




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