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INNOVATION UND UMWELT

Ökodesign-Richtlinie

Mit der Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.

Ökodesign

Die neue Herausforderung aus Brüssel

von Corinna Grajetzky, DIHK

Was haben Computer, Lampen, Motoren oder Wasserhähne gemeinsam? Es sind Produkte, die mit Energie betrieben werden oder den Energieverbrauch beeinflussen. Und sie müssen zukünftig alle umweltgerecht gestaltet werden. So will es die Ökodesign-Richtlinie der EU. Worauf müssen sich Hersteller und Nutzer künftig einstellen?

Mit der Ökodesign-Richtlinie werden für bestimmte Produkte verbindliche Standards in Sachen Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit festgelegt. Für neun Produkttypen gibt es bereits solche Vorschriften, für rund 30 weitere laufen derzeit die Vorbereitungen. Hersteller und Importeure müssen diese Vorgaben einhalten.

Abgrenzung zwischen Lampen und Leuchten wird vereinfacht und damit an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst

In ihrer Pressemitteilung vom 1. Februar 2013 gibt die stiftung ear eine Änderung der Verwaltungspraxis in der Kategorie 5 („Beleuchtungskörper") bekannt:

Die stiftung elektro-altgeräte register wird zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften anpassen. Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Im Interesse einer einheitlichen europäischen Praxis werden diese Definitionen künftig auch der Abgrenzung von Lampen und Leuchten im Rahmen des ElektroG zugrunde gelegt.

„Die rasant fortschreitende Entwicklung neuer Techniken wie der LED-Technik hat in der Praxis immer häufiger dazu geführt, dass die Abgrenzung zwischen Lampe und Leuchte sehr viel schwieriger geworden ist. Die bislang zugrunde gelegten Kriterien sind vielfach ineinander übergegangen oder miteinander verschmolzen", betonte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Das hat zu Unsicherheiten bei den Herstellern und zu zahlreichen praktischen Problemen geführt, die wir jetzt konsequent abbauen. Die künftige Verwaltungspraxis wird die Abgrenzung deutlich stringenter und damit in der Praxis für alle Betroffenen handhabbarer machen."

Goldberg unterstrich, dass sich die Verminderung der schädlichen Umweltauswirkungen am Ende der Lebensdauer eines Produktes als ein Ziel der Ökodesign-Richtlinie mit den Zielen des ElektroG deckt. Eine einheitliche Beurteilung auf der Grundlage derselben Begriffsbestimmungen leiste damit auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der umweltpolitischen Praxis.

Quelle PR 02/2013, ear Pressebüro, Berlin

Energie sparen, Klima und Umwelt schützen
Ziel der Ökodesign-Richtlinie – die bereits 2005 verabschiedet wurde – ist es, die Umweltverträglichkeit eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dabei steht die Verringerung des Energieverbrauchs und damit der Treibhausgasemissionen im Vordergrund.

Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar aus der Richtlinie, sondern werden erst nach und nach in Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden von der Europäischen Kommission in Form einer Verordnung erlassen und sind dann in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für die Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen – und nur so darf es ins Verkaufsregal.

Glühlampen-Verbot ist nur der Anfang
Ökodesign-Vorschriften verlangen den Produzenten also konkrete Anpassungen ihrer Produktgestaltung ab – und können im Extremfall dazu führen, dass sie ihre Waren in der EU überhaupt nicht mehr vermarkten dürfen.

So ist es bei den klassischen Glühlampen: Seit dem 1. September 2009 greift eine Ökodesign-Verordnung für Haushaltslampen, mit der die traditionelle Glühbirne nach und nach abgeschafft wird und somit durch Energiesparlampen ersetzt werden muss. Dies ist das wohl bekannteste Beispiel für Ökodesign, aber es ist nur eine Maßnahme von vielen. Auch für Produkte wie Fernseher und Kühlschränke oder aber Heizungspumpen und industrielle Elektromotoren existieren bereits Ökodesign-Vorgaben.

Immer mehr Produkte auf dem Prüfstand
Diesen und vielen anderen Produkten ist gemein, dass ihnen Energie zugeführt werden muss, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren können. Die Ökodesign-Richtlinie galt zunächst nur für solche energiebetriebenen Produkte. Seit einer Änderung des Gesetzesrahmens in 2009 gilt sie darüber hinaus für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Damit kommen Produkte hinzu, die zwar selbst keine Energie benötigen, aber den Verbrauch von Energie beeinflussen – wie zum Beispiel Fenster und Isoliermaterialien oder Wasserhähne und Duschköpfe.

Bei dieser zweiten Generation von Ökodesign-Vorschriften könnte dann nicht mehr allein die Energieeffizienz eine Rolle spielen, sondern zum Beispiel auch der Wasserverbrauch oder der anderer Ressourcen. Mit Blick auf den Lebenszyklus von Produkten können letztendlich alle Umweltaspekte reguliert werden, von der Auswahl des Rohmaterials über Auswirkungen wie Immissionen und Lärm bis hin zur entstehenden Abfallmenge nach Ende der Nutzung.

Die Wirtschaft wird gefragt
Ob, welche und inwiefern energieverbrauchsrelevante Produkte zukünftig Ökodesign-Anforderungen genügen müssen, wird in einem komplexen Verfahren entschieden. Grundsätzlich gilt bei allen Produkten, dass das Verkaufs- und Handelsvolumen innerhalb der EU ausreichend groß sein muss und erhebliche Umweltauswirkungen mit einem großen Verbesserungspotenzial ohne übermäßig hohe Kosten festgestellt werden.

Die Europäische Kommission beauftragt deshalb für jede einzelne Produktgruppe immer zunächst eine wissenschaftliche Studie und befragt dann auch die betroffenen Kreise – also insbesondere die Hersteller, Händler und Importeure. Wer sich an einer solchen Konsultation beteiligen möchte, kann sich in Deutschland an die zuständige Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wenden.

Letztlich müssen auch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, bevor die Kommission tatsächlich eine Ökodesign-Verordnung erlässt. Ist dies geschehen, liegt die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in den Händen der Bundesländer.

Wie geht es weiter?
Die Festlegung von Ökodesign-Vorschriften ist ein fortlaufender Prozess, nach und nach werden die einzelnen relevanten Produktgruppen unter die Lupe genommen. In diesem Jahr soll die Wirksamkeit der Ökodesign-Richtlinie erstmals überprüft werden. Dann wird die Europäische Kommission auch prüfen, ob und wie die Richtlinie weiter ausgedehnt werden kann: Es steht letztendlich die Frage im Raum, ob Ökodesign auf sämtliche Produkte – also theoretisch auch Möbel, Kleidung oder Nahrungsmittel – Anwendung finden soll.

Aber schießt die EU damit nicht über das Ziel hinaus und stellt die Weichen für eine umfassende Produktionslenkung? Bisher sind die Auswirkungen der geltenden Ökodesign-Vorschriften noch nicht abzusehen. Eine Ausweitung der Richtlinie auf immer mehr Produkte erscheint deshalb nicht nur verfrüht, sondern auch in der Praxis nur schwer realisier- und kontrollierbar. Wichtig ist und sollte bleiben, dass Ökodesign genug Raum für die Vielfalt von Produkten und Prozessen und für Innovationen lässt – dann können Energieeffizienz und Klimaschutz kontinuierlich verbessert werden.

Bereits beschlossene Ökodesign-Vorschriften
Produktgruppe Link zur Verordnung (EG)
der Kommission
Verbindlich
seit / ab
Bereitschafts- und Aus-Zustand
(Standby) von Haushalts- und
Bürogeräten

1275/2008

vom 17. Dez. 2008

07.01.2010
Einfache Set-Top-Boxen

107/2009

vom 4. Februar 2009

25.02.2010
Haushaltslampen mit ungebündeltem
Licht (Glühlampen, Halogenlampen)

244/2009

vom 18. März 2009

01.09.2009
Büro-/ Straßenbeleuchtung (Leuchtstoff­-
lampen, Hochdruckentladungslampen)

245/2009

vom 18. März 2009

13.04.2010
Externe Netzteile

278/2009

vom 6. April 2009

27.04.2010
Elektromotoren

640/2009

vom 22. Juli 2009

16.06.2011
Umwälzpumpen

641/2009

vom 22. Juli 2009

01.01.2013
Fernsehgeräte

642/2009

vom 22. Juli 2009

07.01.2010
Haushaltskühlgeräte

643/2009

vom 22. Juli 2009

01.07.2010

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