Gewerbliche Schutzrechte
Belohnung für Kreativität
Patente und Gebrauchsmuster schützen Produkte und Verfahren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung eine Neuerung darstellen und noch nicht veröffentlicht wurden. Geschmacksmuster schützen die Gestaltung, das Design von Produkten und eine Markenanmeldung bewirkt den Schutz von Firmen- und Produktnamen, Logos und anderen gestalterischen Elementen. Alle diese gewerblichen Schutzrechte schützen den Erfinder vor Nachahmung durch Wettbewerber. Mit der Erteilung des Schutzrechtes hat der Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des geschützten Gegenstandes oder Verfahrens. Der Inhaber allein entscheidet, ob sein Schutzrecht allein nutzt, es verkauft oder über Lizenzen teilweise abtritt. Schutzrechte sind der Lohn für Kreativität und sollten ein Ansporn für Unternehmen sein, Innovationen voranzutreiben.
Patent
Das Patent ist das bekannteste technische Schutzrecht. Mit ihm kann sich der Erfinder sowohl Gegenstände als auch Verfahren schützen lassen. Der entscheidnede Vorteil gegenüber einem Gebrauchsmuster ist, dass es sich beim Patent um ein geprüftes Schutzrecht handelt. Das bedeutet, dass unabhängige Fachleute den Patentantrag dahingehend prüfen, ob es sich bei der Erfindung wirklich um eine Neuerung handelt, oder ob das beantragte Patent Schutzrechte Anderer verletzt. Auch darf die Erfindung zum Zeitpunkt der Antragstellung nirgendwo veröffentlicht worden sein, sei es auf Messeständen oder in Fachzeitschriften. Deshalb: erst anmelden, dann reden! Wegen dieser Prüfung genießen Patente hohes Ansehen und werden z.B. von Banken als Betriebskapital gewertet.
Gebrauchsmuster
Schutz von technischen Erfindungen, aber Verfahren sind nicht schützbar. Voraussetzungen: Neuheit, d.h. die Erfindung darf vor der ersten Anmeldung nicht schriftlich, mündlich oder durch Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein (im Unterschied zum Patent ist aber eine Vorveröffentlichung durch den Erfinder bis zu 12 Monaten vor der Anmeldung nicht neuheitsschädlich (sog. Neuheitsschonfrist) und eine Vorbenutzung muss im Inland stattgefunden haben). Erfinderischer Schritt, analog zum Patent. Gewerbliche Anwendbarkeit, analog zum Patent. Deutliche und vollständige Offenbarung, analog zum Patent.
Geschmacksmuster
Schutz von Design. Voraussetzungen: Neuheit, d.h. die Gestaltungselemente dürfen vor der ersten Anmeldung den inländischen Fachkreisen, d.h. Designern nicht bekannt sein (ebenso wie beim Gebrauchsmuster gibt es eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, innerhalb derer eine Vorveröffentlichung durch den Schöpfer des Musters nicht neuheitsschädlich ist). Eigentümlichkeit, d.h. die Mustermerkmale müssen auf einer eigenschöpferischen Tätigkeit beruhen und "Gestaltungshöhe" gegenüber dem vorbekannten Formenschatz aufweisen sowie über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters hinausgehen wobei es auf den Gesamteindruck des Musters ankommt. Gewerbliche Anwendbarkeit, d.h. das Muster oder Modell muss im Rahmen eines Gewerbes hergestellt oder verbreitet werden können.
Ab 01.04.2003 können auch europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) in Alicante, Spanien, eingetragen werden.
Marken
Kennzeichnung der Waren- oder Dienstleistungsherkunft. Es gibt auch europäische Gemeinschaftsmarken (nur möglich und gültig für alle EU-Länder) und internationale Marken (IR-Marken nur für bestimmte Länder, die über das DPMA eingetragen werden können). Voraussetzungen: Graphische Darstellbarkeit, d.h. Zeichen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen, insbes. Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3-dimensionale Gestaltungen, Farben. Unterscheidungskraft, d.h. die Marke muss geeignet sein, die Ware/Dienstleistung von der eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Europäische Gemeinschaftsmarken werden durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) in Alicante, Spanien, eingetragen. Hier finden Sie Informationen über das Eintragungsverfahren (einschließlich Anmeldeformular) des HABM.
Als Folge der massiven Belastung der deutschen Wirtschaft mit Fälschungen aus China, hat der DIHK beim Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V. eine Chinakontaktstelle eingerichtet. Ziel und Aufgabe der Kontaktstelle ist es, Informationen zu sammeln und zu bündeln, um nicht nur andere Unternehmen in ihrem Kampf zu unterstützen, sondern auch die Bundesregierung mit besserem Datenmaterial über die Betroffenheit zu versorgen und in die Lage zu versetzen, auch konkrete Fälle mit der chinesischen Seite zu erörtern und abzustellen. Die Kontaktstelle kann von Unternehmen genutzt werden, die sowohl positive wie negative Erfahrungen mit ihrem Engagement in China machen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unternehmen tatsächlich in China Schutzrechte des geistigen Eigentums also Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster angemeldet haben und trotzdem mit Fälschungen konfrontiert werden.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des APM: www.markenpiraterie-apm.de
- Ausführliche Informationen zum Markenrecht finden Sie auch auf den Internet-Seiten der IHK Frankfurt am Main.
- Ein kurzer Überblick über die gewerblichen Schutzrechte in Deutschland hier auch als Merkblatt (pdf-Datei).
Patentberatung mit der IHK Gießen-Friedberg
In zahlreichen, dezentral angebotenen Patent- und Erfinderberatungen bieten ITB (http://www.itb-hessen.de) und Kammern, unterstützt durch erfahrene Patentanwälte, ein wichtiges und intensiv in Anspruch genommenes Beratungsangebot im Sinne einer Erstberatung. Die Termine der Erfinder-Sprechtage sowie weiterführende Informationen finden Sie hier: Erfindersprechtage 2012
Möglichkeiten zur Patentrecherche erhalten Sie u. a. bei den Patentinformationszentren in Ihrer Nähe:
- Kassel: http://www.piz-kassel.de
- Darmstadt: http://www.main-piz.de
Die Suche eines Patentanwaltes ist über die folgende Adresse möglich:
Weitere Informationen rund um die gewerblichen Schutzrechte erhalten Sie bei der IHK Gießen-Friedberg, N.N..




Umfrageergebnis 2012:
Kommunen heben Grundsteuer an! mehr ...
Jahresempfang:
Impressionen des Abends - Bilder jetzt online! mehr ...
Geldwäschegesetz:
Nicht auf Kosten der regionalen Wirtschaft! mehr ...
RSS
Drucken
Hier kommen Sie zur aktuellen Ausgabe und zum Archiv des IHK-Magazins