Hessisches Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Beratungszuschuss
Im Rahmen dieses im März 2001 gestarteten Programms können kleine und mittlere Unternehmen bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer eine Förderung der Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatung beantragen. Erfahrene Exportberater analysieren gemeinsam mit dem Unternehmen die Marktchancen im Ausland und erarbeiten Schritte zur Markterschließung. Abhängig von der Ausgangssituation des Unternehmens unterstützt der Berater in der Markterkundungsphase, beim Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes oder bei dem Aufbau einer Präsenz vor Ort. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Es werden folgende Beratungen gefördert:
- Außenwirtschaftsberatungen für Länder außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone, z.B. für firmenindividuelle Markterkundung, zum landestypischen Marketing und Vertrieb, zum Aufbau von Kooperationen mit ausländischen Partnern.
- Markteinführungsberatungen zur Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone.
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 400 Euro pro Beratungstag, die Anzahl der förderfähigen Tage beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Tagen in einem Jahr. In regionalen Fördergebieten erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro pro Beratungstag.
Eine Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 40 Prozent der Beratungskosten wird vorausgesetzt.
Innerhalb von drei Jahren werden Beratungszuschüsse je Antragsteller/in bis höchstens 6.000 Euro gewährt.
Antragsberechtigt
- sind kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro er wirtschaften,
- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro
beläuft, die sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz
von einem oder mehreren größeren Unternehmen gemeinsam
befinden (EU-definiertes Unabhängigkeitskriterium).
Förderanträge können von Unternehmen des produzierenden
Gewerbes, des Handwerks, handwerksähnlichen Betrieben
und Unternehmen des Groß- und Einzelhandels und im
Bereich Dienstleistungen und Freie Berufe gestellt werden.
Was muss ein Unternehmen veranlassen, um die Förderung zu erhalten?
- Auswahl des Zielmarktes und Klärung des Beratungsauftrags
- Informationsgespräch mit örtlicher IHK
- Kontaktgespräch mit einem in Deutschland ansässigen Berater oder den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
- schriftlicher Antrag auf Förderung bei der IHK einreichen
- Kundeninformationsblatt "De-minimis-Regel"
- De-minimis-Erklärung - mit Antrag bei der IHK abgeben
- Nach Zuschussbescheid der IHK Unterzeichnung der Beratervereinbarung zwischen Berater und Unternehmen und Auftragserteilung
- Durchführung der Außenwirtschaftsberatung (Wichtig: Die Beratung darf erst nach Ausstellung des Zuschussbescheids starten!)
- Abrechnung plus Bericht des Beraters und des Unternehmens bei der IHK abgeben
Die IHK Gießen-Friedberg informiert interessierte Unternehmen gerne über die Antragstellung und vermittelt Kontakte zu geeigneten Beratern.
Downloads:
Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung
Hier können Sie nachlesen unter welchen Bedingungen Sie eine geförderte Außenwirtschaftsberatung erhalten
Zuschussantrag Hess. Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Hier können Sie sich den Zuschussantrag für eine Außenwirtschaftsberatung herunterladen.
Kundeninformationsblatt "De-minimis-Regel"
Hessisches Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Hier finden Sie einen Flyer zum Thema Hessisches Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:




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