IHK Gießen-Friedberg

Elektronische Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Den Industrie- und Handelskammern in Deutschland obliegt per Gesetz die Ausstellung von Ursprungszeugnissen (UZ) als Exportdokumente für den internationalen Warenverkehr.

Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen
UZ können traditionell in Papierform bei der IHK vor Ort beantragt werden. Seit 2009 können uns unsere Kunden über ein Formular im Internet einen digital signierten Antrag auf Ausstellung des UZ und zusätzlich benötigte Bescheinigungen übermitteln. Bei Zulassung durch Ihre zuständige IHK erlaubt die Anwendung auch den Ausdruck des Dokuments im eigenen Unternehmen. Nach Prüfung der Angaben kann deren Richtigkeit bestätigt und zum Ausdruck im Unternehmen freigeschaltet werden. Auch die Kommunikation mit der IHK ist so noch komfortabler geworden: Entscheidungen und Kommentare der IHK erhalten Sie online. Notwendige Änderungen kann die IHK gegebenenfalls elektronisch anfordern.

Die Vorteile im Überblick
Das Verfahren wurde nun mit Einführung der Stufe 2+ weiter verbessert: Siegel und Unterschrift werden bei der Version 2+ als Bild (Faksimile) eingebettet und dann im Unternehmen ausgedruckt. Sicherheitsrisiken müssen dabei weiterhin nicht befürchtet werden. Dank des Einsatzes der elektronischen Signatur werden die Daten auf dem Übertragungsweg mit einem elektronischen „Fingerabdruck“ des Antragstellers versehen.

Die Vorteile des elektronischen Verfahrens im Überblick:

  • Der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen mit Faksimile von IHK-Dienstsiegel und Unterschrift erfolgt im Unternehmen.
  • Gleich zwei Postwege oder Botengänge pro Vorgang können eingespart werden.
  • Entscheidungen und Kommentare der IHK erhalten Sie online. Notwendige Änderungen kann die IHK gegebenenfalls elektronisch anfordern.
  • Der Bearbeitungsprozess in der IHK wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung wird in einer Tabelle dargestellt mit Angabe von Datum und Bearbeiter.
  • Ursprungsnachweise, Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnis in elektronischer Form beigefügt werden und so ebenfalls bescheinigt werden.
  • Sie müssen keine Sicherheitsrisiken befürchten. Denn dank Einsatz der elektronischen Signatur werden die Daten auf dem Übertragungsweg mit einem elektronischen „Fingerabdruck“ des Antragstellers versehen.
  • Im Benutzerprofil können Voreinstellungen vorgenommen werden, z. B. die Adresse des Exportunternehmens.

Die nach dem Verfahren 2+ ausgestellten Dokumente werden im Ausland problemlos anerkannt. Falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden.

Gebühren
Es fallen nur die normalen Gebühren für Ursprungszeugnisse in Höhe von fünf Euro an. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Pflege und Bereitstellung des elektronischen Verfahrens von über zwei Euro trägt zurzeit die IHK.

Beantragung der Signaturkarte
Ihre Signaturausstattung (Signaturkarte und Lesegerät) müssen Sie persönlich beantragen. Die persönliche Beantragung der Signaturausstattung wird für den Bezirk Mittelhessen in der IHK Lahn-Dill vorgenommen. Auf der Grundlage Ihres Antrages erhalten Sie dann Ihre Komplett-Ausstattung zur digitalen Signatur.

Registrierungsmitarbeiter für Mittelhessen:
Geschäftsstelle Dillenburg: Frau Ina Strassheim, Tel: 0 27 71 / 8 42 5200, E-Mail: strassheim@lahndill.ihk.de

Geschäftsstelle Wetzlar: Frau Rotraud Rheinbay, Tel: 0 64 41 / 94 48 5600, E-Mail: rheinbay@lahndill.ihk.de

Was benötige ich an technischer Ausstattung?

Um an das System der elektronischen Beantragung und Ausstellung von UZ angeschlossen zu werden, benötigen Sie neben einem Internetanschluss eine persönliche Signaturausstattung. Die Anwendung „Ursprungszeugnis Online“ ist eine Internet-Anwendung und setzt daher eine aktive Internetverbindung voraus. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter der Webadresse http://signatur.ihk.de/SignaturV4/content/vorraussetzungen.html. Über den Zugang auf der Startseite der IHK Signaturanwendungen unter http://signatur.ihk.de/stufe2plus kann eine größtenteils funktionslose Demonstrations-Version der Anwendung gestartet werden, welche einen Blick auf die Anwendung gestattet und mit der die Eignung des verwendeten Internet-Zugangs getestet werden kann.

Der Antragsteller benötigt eine Signaturausstattung zur Ausführung von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese besteht aus einem Kartenlesegerät sowie einer personalisierten Signaturkarte inklusive der benötigten Treibersoftware. Die elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift bei Antragstellung und Bearbeitung.

Bei Nutzung des erleichterten Verfahrens mit Faksimiles müssen von der IHK zu bescheinigende Dokumente vom Antragsteller im TIFF Format beigefügt werden. Die Anwendung bietet dazu eine automatische Konvertierung von PDF Dateien in mehrseitige TIFF Bilder an. Für diese Konvertierung wird eine Installation der kostenfreien Software „Ghostscript“ ab der Version 8.0 vorausgesetzt. Diese darf aus lizenzrechtlichen Gründen nicht mit der Software ausgeliefert werden. Sie können diese Software jedoch kostenfrei unter der folgenden Web-Adresse herunterladen: http://www.ghostscript.com/download/gsdnld.html.

Für die Anzeige des elektronischen Antrags zum Ausdruck (soweit benötigt) wird ein installierter Adobe Reader mindestens der Version 5 vorausgesetzt.

Weiterführende Hinweise und Downloads:

Wie erhalte ich meine persönliche Signaturkarte?

 

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

die Service-Center oder an den Geschäftsbereich International

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Dokumentennr.: 13801 Hilfe

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