INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen
Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen. Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 400.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Die Meldeschwelle in Deutschland wird auf 500.000 Euro ab 2012 erhöht. Die wenigen Änderungen im Bereich Intrastat finden Sie unten bei den Downloads.
Die EU schreibt eine einheitliche Erfassungsquote je Land vor, deswegen kommt es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Meldeschwellen. Eine Übersichtstabelle der Werte in den anderen EU-Mitgliedstaaten (Stand September 2011) befindet sich am Ende dieser Veröffentlichung.
Wie erfolgen die Meldungen?
Die Meldungen können elektronisch oder mittels Formular abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt eine Ausfüllanleitung erstellt. Weiterführende Informationen finden Sie bei den Downloads im unteren Abschnitt.
Downloads:
- Ausfüllanleitung 2012
- Wichtigste Änderungen zum Jahr 2011
- Keine Meldepflicht mehr für Reperaturen
- Statistisches Warenverzeichnis
- Bestellformular Intrastat-Vordrucke und Anleitung
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
die Service-Center oder an den Geschäftsbereich International
(Stand: April 2012)




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