IHK Gießen-Friedberg

Allgemeine Rechtsfragen

Alles, was Recht ist, das muss der/die Unternehmer/in heute wissen. Das Korsett des Wirtschaftsrechts wird leider immer enger. Trotz aller Bekenntnisse der Politik zur Deregulierung hat die Zahl der gesetzlichen Regelungen ständig zugenommen. Der Geschäftsbereich Recht der IHK Gießen-Friedberg gibt deshalb Auskünfte auf speziellen und in der unternehmerischen Praxis wichtigen Rechtsgebieten.

Die IHK kann grundlegende Hinweise zur Rechtslage geben und so den anfragenden Unternehmen die Einschätzung ermöglichen, ob es sinnvoll ist, dass das Unternehmen beispielsweise mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche gegebenenfalls einen Anwalt beauftragt.

Arbeitsrechtliche Auskünfte für Arbeitgeber

Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zu arbeitsrechtlichen Fragen, die in der betrieblichen Praxis auftauchen, bietet die IHK Gießen-Friedberg den Mitgliedsunternehmen allgemeine Auskünfte an. Diese Erstinformationen können allerdings im Zweifelsfall nicht die eventuelle notwendige anwaltliche Beratung ersetzen.

  • Auskünfte zum Arbeitsrecht erteilen auch die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ein Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht an – Telefon: 01805 – 676713 (0,14 €/Min.). Zu erreichen ist das Bürgertelefon von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
  • Einen ersten Überblick über die durchschnittlichen Löhne und Gehälter erteilt die Hans-Böckler Stiftung unter www.boeckler.de und das Tarifregister des Landes Hessen beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit in Wiesbaden unter der Telefonnummer 0611 / 817-3495 (erreichbar Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr).
  • Fragen zu Minijobs beantwortet die Minijobzentrale, Bundesknappschaft, 45115 Essen. Service-Center-Telefonnummer: 01801 / 200504 (Festpreis 3,9 ct/Min, höchstens 42 ct/Min aus den Mobilfunknetzen).
  • Eine häufig gestellte Frage an die IHK ist die nach dem „üblichen Verdienst“. Übersichten über Verdienste liegen der IHK jedoch nicht vor, da sie keine Tarifvertragspartnerin ist. Dies sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Aktuelle Informationen hierzu bieten auch die Newsletter des DIHK unter der Rubrik Newsletter Arbeitsrecht.

Informationen zum Arbeitsschutz erhalten Sie unter www.Arbeitsschutz-Hessen.de.

IHK- Ansprechpartner sind Rebecca Noll und Horst Schlesinger

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