Nicht auf Kosten der Wirtschaft!
Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg beschließt Resolution zur Optimierung des Geldwäschegesetzes
Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg hat sich aktuell mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention befasst. Die geplanten Neuregelungen weisen Schwächen auf, die zu massiven Mehrbelastungen für die Unternehmen führen. Deshalb hat die Vollversammlung in ihrer Sitzung vom 28.09.2011 einstimmig eine Resolution beschlossen, in der eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs gefordert wird.
Der Begriff der „Geldwäsche“ wird in Verbindung gebracht mit dem legendären amerikanischen Gangsterboss Al Capone, der illegal erworbene Gelder tatsächlich in Waschsalons investierte und damit deren wahre Herkunft verschleierte. Die meisten Unternehmen gehen bislang davon aus, dass dieses Thema sie gar nicht berührt - ein Irrtum, der bei einer Kontrolle schnell teuer werden kann. Denn, was viele gar nicht wissen: betroffen ist neben dem Finanzsektor, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Immobilienmaklern auch der gewerbliche Handel!
Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche verstärken und Änderungen am bislang geltenden Geldwäschegesetz vornehmen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt. In der Konsequenz werden die Regierungspräsidien in den nächsten Monaten damit beginnen in den Unternehmen zu kontrollieren, ob die Vorschriften des Geldwäschegesetzes eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die geplante Gesetzesänderung die aktuell schon unangemessenen Verpflichtungen der Unternehmen sogar noch verschärft.
So ist für die Wirtschaft künftig eine massive Erhöhung der Bürokratiekosten zu befürchten. Unternehmen ab einer Größe von neun Mitarbeitern müssten sowohl einen Geldwäschebeauftragten als auch einen Stellvertreter ernennen und melden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet allein aus diesem Grund mit Mehrkosten von über 130.000.000 Euro. Außerdem sollen Banken bei Bareinzahlungen von Nichtkunden den Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetzes künftig schon ab 1.000 Euro nachkommen. Das hätte eine enorme Mehrbelastung der Kreditwirtschaft zur Folge. Nach der derzeit geltenden Rechtslage werden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz nur geahndet, wenn sie vorsätzlich begangen wurden. Neu ist, dass ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro schon dann verhängt werden kann, wenn nur fahrlässig gehandelt wurde.
Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich in ihrem Vorhaben, illegale Geldströme einzudämmen. Sie fordert jedoch ein in der Praxis handhabbares Gesetz, das realistische Anforderungen an die Unternehmen stellt.
Gemeinsam mit den Regierungspräsidien in Gießen und Darmstadt informiert die IHK Gießen-Friedberg die Unternehmen über ihre Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz.
- Resolution der Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg zur Optimierung des Geldwäschegesetzes
- Merkblatt für Unternehmen zum Geldwäschegesetz
- Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt
- Informationen des Regierungspräsidiums Gießen
Foto: tommyS / pixelio.de




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