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RECHT UND STEUERN

Verlustabzug in Erbfällen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24. Juli 2008 ein Schreiben zur neuen BFH-Rechtsprechung zum Verlustabzug in Erbfällen veröffentlicht. Der BFH hatte bestimmt, dass die Änderungen erst nach der - noch nicht erfolgten - Veröffentlichung der Entscheidung im Bundessteuerblatt angewendet werden (Entscheidung des Großen Senats vom 17. Dezember 2007). Damit weicht das BMF von der zeitlichen Anwendungsregelung des BFH ab.

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DOKUMENT-NR. 10832

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