Tipps für angehende Unternehmer im Güterkraftverkehr
A) Betriebswirtschaftliche Tipps zur Existenzgründung
Sie möchten sich als Güterkraftverkehrsunternehmer/ in selbständig machen. Bitte prüfen Sie unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften als erstes, ob sich Ihr persönliches Engagement und Ihr Kapitaleinsatz lohnen werden.
Hierzu einige Anhaltspunkte:
1. Marktsituation
Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird u. a. beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch Ihrem Können und Einsatz. Die Konkurrenzsituation ist zur Zeit gekennzeichnet durch gleich bleibend niedrige Transportpreise bei steigenden Kosten. Der Prozentsatz der Geschäftsaufgaben ist deshalb im Güterkraftverkehrsgewerbe im Vergleich zu den anderen Wirtschaftszweigen überdurchschnittlich hoch. Die Gefahr, für das wirtschaftliche Überleben zu geringe Umsätze zu erzielen, ist um so größer, je höher der Anteil der Transportaufträge ist, den Sie täglich neu akquirieren müssen. Leichter ist es, wenn Sie bereits Aussicht auf feste Auftraggeber (Industrie, Handel, Spedition) und möglichst auch Umsatzzusagen haben.
Prüfen Sie die Ihnen angebotenen Verträge eingehend!
2. Betriebskosten
Stellen Sie den zu erwarteten oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Das sind z.B. Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen (Reparaturen/Ersatzteile/Wartung, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reifen, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung). Hinzu kommen die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Transportaufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung. Beispiel: die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann bei einem Fahrzeug mit einer Nutzlast von 3,5 t und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro bis zu 840 Euro jährlich kosten.
3. Steuern
Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei GmbH körperschaftsteuerpflichtig) sind. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben), damit Sie dann finanziell nicht überfordert sind. Machen Sie am Anfang Ihres Unternehmerdaseins gegenüber dem Finanzamt keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen. Beachten Sie bitte ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gibt für Existenzgründer leider keinen "Existenzgründungsbonus".
4. Lebensunterhalt
Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt; auch als Unternehmer/in müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen wie Miete für Privatwohnung/Hypothekenablösung für Privathaus, Nebenkosten (u. a. Heizung, Strom, Müllabfuhr), Ratenkredite und allgemeine Lebenshaltungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unternehmer/in aber ebenso wie den Solidaritätszuschlag allein zu tragen. Hinzu kommen z.B. Unfall- und Krankentagegeldversicherung.
5. Finanzplanung
Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb ermitteln Sie sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie verschiedene Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allem: Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Anforderungen der Berufszugangsverordnung GüKG erfüllen können und die gesamte Finanzierung steht.
6. Existenzgründungsberatung
Die IHK Gießen-Friedberg führt Existenzgründungsseminare durch, in denen Sie wertvolle Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung Ihres Vorhabens erhalten können. Zum Unternehmenskonzept und eventuell möglicher Förderung aus öffentlichen Mitteln bieten wir eine persönliche Beratung an. Wenden Sie sich bitte an Herrn Schnöde Telefon 06031 609-2515.
B) Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Erlaubnisverordnung für den Güterkraftverkehr
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
C) Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
D) Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
E) Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
F) Versicherungspflicht
mehr zu Punk C) bis F):
Info-Paket (Informationsblatt, Tipps zur Existenzgründung, Anmeldung zur Prüfung und Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung):
Rechtsrahmen:
Ihre Ansprechpartnerin: in der IHK ist Sonja Albus




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