IHK Gießen-Friedberg

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat das Ziel, die Nutzung von Grund und Boden zu ordnen und gezielt zu lenken. Als Instrumentarium stehen dafür der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan sowie der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan zur Verfügung.

Der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch (BauGB)) stellt die künftige Bodennutzung eines Stadt- bzw. Gemeindegebietes in seinen wesentlichen Grundzügen dar. Aufgabe dabei ist es, die Nutzungen der Stadt- bzw. Gemeindefläche zu koordinieren, städtebaulich zu ordnen, zu organisieren und verträglich aufeinander abzustimmen.

Im Bebauungsplan (§ 9 BauGB) werden diese Aussagen konkretisiert und für jedermann bindend als Ortsrecht festgesetzt. In diesem Planwerk werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, was ggf. zu erheblichen Schwierigkeiten in der Genehmigung von Vorhaben führen kann.

Die Kommunen müssen Bauleitpläne aufstellen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Die Realisierbarkeit zukünftiger Investitionsplanungen hängt entscheidend davon ab, welche Gebäude und Anlagen auf einem Grundstück laut Planungs- und Immissionsschutzrecht zulässig sind. Aus diesem Grund ist die IHK als Trägerin öffentlicher Belange an den Planverfahren beteiligt, um das Interesse der gewerblichen Wirtschaft zu wahren.

Von kommunalen Bauleitplanungen betroffene Unternehmen können bei der IHK Informationen über Inhalte der Planungen und eventuelle Konsequenzen sowie eine Beratung über Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Planung erhalten. Ihre Anliegen werden ggf. in die Stellungnahme der IHK aufgenommen. Eine Übersicht über aktuelle Planverfahren im Kammerbezirk finden Sie hier: Aktuelle Bauleitplanungen.


Weiterführende Informationen:

"Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig?"

Planungsrechtliche Grundlagen

Festsetzungen und Planzeichen in einem Bebauungsplan

Bundestag beschließt neues Baugesetzbuch – Die wichtigsten Änderungen

Ihr Ansprechpartner bei der IHK:

Erhard Krug

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