Güterkraftverkehr
Im Bereich Güterkraftverkehr ist in Kooperation mit den IHKs Mittelhessens die IHK Gießen-Friedberg für die Prüfung, Anerkennung und Gleichstellung der fachlichen Eignung zuständig.
Informationen:
Das komplette Info-Paket (Informationsblatt, Tipps zur Existenzgründung, Anmeldung zur Prüfung und Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung):
- Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
- Merkblatt "Road Package" - Neue EU-Verordnungen
Anerkennung der fachlichen Eignung
Personen, die glaubhaft nachweisen, dass sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen erworben haben, können von der Eignungsprüfung befreit werden. Der Nachweis der fachlichen Eignung als Genehmigungs-/Erlaubnisvoraussetzung für die unternehmerische Tätigkeit im gewerblichen Straßenverkehr kann außer durch Prüfung auch durch leitende Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen erbracht werden. Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten gemäß den Berufszugangsverordnungen vermittelt haben. Die Bewertung der Tätigkeit und die Entscheidung über den Antrag ist den IHKs als hoheitliche Aufgabe übertragen worden.
Ihre Ansprechpartner in der IHK sind Erhard Krug und Sonja Albus




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