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STANDORTPOLITIK

Straßenpersonenverkehr

Straßenpersonenverkehr

Sie beabsichtigen ein Unternehmen im Verkehrsgewerbe zu gründen, um Personen gegen Entgelt zu befördern. Hierfür benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Voraussetzung für die Erlaubnis bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie die fachliche Eignung des Unternehmers oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person.

In Kooperation mit den IHKs Mittelhessens (Limburg, Dillenburg, Wetzlar, Gießen, Friedberg) ist die IHK Wetzlar für den gesamten Bereich "Taxen- und Mietwagenverkehr" (Prüfung, Anerkennung und Gleichstellung der fachlichen Eignung) zuständig und die IHK Frankfurt (Main) führt die Prüfung "Omnibusverkehrsunternehmer" durch.

Die Prüfungsbefreiung der Verkehre obliegt der jeweils zuständigen Kammer.

Personen, die glaubhaft nachweisen, dass sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen erworben haben, können von der Eignungsprüfung befreit werden:

Omnibusverkehr - Prüfung: IHK Frankfurt

Taxen- und Mietwagenverkehr: IHK Lahn-Dill

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