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Firmenauskünfte

Die IHK gibt auf Anfrage mündlich und schriftlich folgende Firmenauskünfte:

  • In das Handelsregister eingetragene Mitgliedsunternehmen:
    Firmenname, Anschrift, Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit / Branche, Gegenstand des Unternehmens, Handelsregistereintragungsdaten (Amtsgericht, Handelsregisternummer, Eintragungsdatum), verantwortliche Personen (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen)
  • Nicht in das Handelsregister eingetragene Mitgliedsunternehmen:
    Name, Anschrift und Gewerbezweig.

Hinweise:
Weitergehende Daten darf die IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einwilligung des Unternehmens herausgeben. Für die Bescheinigung aus dem Firmenregister wird eine Gebühr von 5,00 EURO (für IHK-Mitglieder gebührenfrei, mit Ausnahme von Auskunfteien sowie Anwaltskanzleien und vergleichbaren Auskunftssuchenden) erhoben. Zwischen Gewerbeanmeldung bei der Kommune und nachfolgender Datenerfassung bei der IHK kann ein Zeitraum von bis zu drei Monaten liegen. Von einer Firmenauskunft lassen sich nur beschränkt Hinweise auf die Bonität eines Unternehmens ableiten. Bei Bedarf sollte zusätzlich eine Erkundigung bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei eingeholt werden. Einige Beispiele finden Sie im rechten Service-Bereich.

Außerdem finden Sie im rechten Service-Bereich Informationen zur IHK-Entgeltordnung.

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DOKUMENT-NR. 1282

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.

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