Firmenauskünfte
Die IHK gibt auf Anfrage mündlich und schriftlich folgende Firmenauskünfte:
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In das Handelsregister eingetragene Mitgliedsunternehmen:
Firmenname, Anschrift, Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit / Branche, Gegenstand des Unternehmens, Handelsregistereintragungsdaten (Amtsgericht, Handelsregisternummer, Eintragungsdatum), verantwortliche Personen (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen) -
Nicht in das Handelsregister eingetragene Mitgliedsunternehmen:
Name, Anschrift und Gewerbezweig.
Hinweise:
Weitergehende Daten darf die IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einwilligung des Unternehmens herausgeben. Für die Bescheinigung aus dem Firmenregister wird eine Gebühr von 5,00 EURO (für IHK-Mitglieder gebührenfrei, mit Ausnahme von Auskunfteien sowie Anwaltskanzleien und vergleichbaren Auskunftssuchenden) erhoben. Zwischen Gewerbeanmeldung bei der Kommune und nachfolgender Datenerfassung bei der IHK kann ein Zeitraum von bis zu drei Monaten liegen. Von einer Firmenauskunft lassen sich nur beschränkt Hinweise auf die Bonität eines Unternehmens ableiten. Bei Bedarf sollte zusätzlich eine Erkundigung bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei eingeholt werden, z.B. www.buergel.de, www.coface.de, www.creditreform.de.
Kontakt: Service-Center
Weitere Informationen:




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